Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.2000 - 1 B 34.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12498
BVerwG, 21.06.2000 - 1 B 34.00 (https://dejure.org/2000,12498)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2000 - 1 B 34.00 (https://dejure.org/2000,12498)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 1 B 34.00 (https://dejure.org/2000,12498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegungserfordernisse bei der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache und der Abweichungsrüge - Zeitlich unbeschränkteVerpflichtung von Beförderungsunternehmen zum Handeln im Rahmen ihrer Betriebsrechte - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 9.99

    Beförderung asylsuchender Ausländer durch Fluggesellschaften

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2000 - 1 B 34.00
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 7. September 1999 - BVerwG 1 C 9.99 - (Buchholz 402.240 § 74 AuslG 1990 Nr. 1) ausgeführt, daß § 18 Abs. 5 Satz 1 AuslG 1965 die Rechtsgrundlage dafür bildet, Beförderungsunternehmen aufzugeben, sich an die Grenzen ihrer Betriebsrechte zu halten, nicht aber dafür, die ihnen eingeräumten Betriebsrechte einzuschränken.

    Zu deren Inhalt und Grenzen hat der Senat vielmehr in dem Urteil vom 7. September 1999 (a.a.O.) Stellung genommen.

    Soweit eine Abweichung von dem Urteil vom 7. September 1999 (a.a.O.) geltend gemacht wird, fehlt es ebenfalls an jeglicher Gegenüberstellung von Rechtssätzen des Berufungsurteils und der angeführten Revisionsentscheidung.

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 1.97

    Ausländerrecht - Erforderlichkeit der Durchführung des Sichtvermerksverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2000 - 1 B 34.00
    Die Klägerin macht geltend, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 1.97 - BVerwGE 105, 28 ) folge aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F., daß Asylsuchenden ohne einen sonst erforderlichen Sichtvermerk die Einreise unmittelbar aus dem Verfolgerland in das Bundesgebiet grundsätzlich nicht verwehrt werden dürfe.
  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot;

    Gegen die Ermächtigungsnorm bestehen weder im Hinblick auf das von der Klägerin nicht mehr angegriffene Beförderungsverbot noch im Hinblick auf die hiermit verbundene Zwangsgeldandrohung verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit von Beförderungsverboten nach der Vorgängerregelung in § 18 Abs. 5 AuslG 1965: Vorlagebeschluss des erkennenden Senats vom 14. April 1992 - BVerwG 1 C 48.89 - Buchholz 402.24 § 18 AuslG Nr. 1; BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 2 BvL 55 und 56/92 - BVerfGE 97, 49 und das Urteil des Senats vom 7. September 1999 - BVerwG 1 C 9.99 - Buchholz 402.240 § 74 AuslG Nr. 1; vgl. ebenso den in einem Verfahren der Klägerin ergangenen unveröffentlichten Beschluss des Senats vom 21. Juni 2000 - BVerwG 1 B 34.00 -).

    Die Beförderungsunternehmer sind für die von ihnen nach Deutschland gebrachten Passagiere verantwortlich und werden durch die behördlichen Maßnahmen dazu angehalten, wirksame Kontrollen einzuführen und damit zugleich die Verpflichtungen aus ihrer luftverkehrsrechtlichen Betriebsgenehmigung zu erfüllen (vgl. das Urteil des Senats vom 7. September 1999 - BVerwG 1 C 9.99 - a.a.O. und den Beschluss vom 21. Juni 2000 - BVerwG 1 B 34.00 -).

  • VGH Hessen, 09.01.2013 - 5 A 265/12

    Ausländerrechtlicher Aufwendungsersatz

    Ebenfalls keine Divergenz ergibt sich aus den Ausführungen zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2000 (- 1 B 34.00 -).
  • LSG Sachsen, 23.04.2001 - L 2 V 19/95

    Entschädigung eines Erinnerungsführers aus der Staatskasse

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht